info@mketech.de

+49 151 54000592

Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

**Allgemeine Geschäftsbedingungen für Marc Kirchhoff Elektrotechnik**

**1. Annahme der Bedingungen**

– Die nachfolgend gedruckten Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Marc Kirchhoff Elektrotechnik (im folgenden „Lieferer“ genannt) und Verbrauchern sowie Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichem Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB.
– Sämtliche Lieferungen und Leistungen (im folgenden „Lieferungen“ genannt) des Lieferers erfolgen einheitlich zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie durch den Lieferer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
– Der Kunde erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit deren ausschließlicher Geltung für die jeweilig vereinbarte Lieferung einverstanden. Abweichende Vereinbarungen, die für eine bestimmte Lieferung getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Die Geltung der übrigen Bedingungen wird hierdurch nicht berührt.
– Der Geltung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch ausdrücklich für den Fall widersprochen, dass diese dem Lieferer in kaufmännischen Bestätigungsschreiben oder in sonstiger Art und Weise übermittelt werden, sowie für den Fall, dass der Lieferer die Lieferung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

**2. Leistungsumfang**

Marc Kirchhoff Elektrotechnik bietet eine Reihe elektrotechnischer Dienstleistungen an, unter anderem:
– Elektroinstallationen
– Klingelsysteme
– Installation elektrischer Geräte
– Satellitensysteme
– Netzwerk- und Kommunikationstechnologie
– Beleuchtungslösungen
– Elektromobilität
– PV-Systeme

**3. Service-Engagement**

– Der Kunde ist verpflichtet, genaue und vollständige Angaben zum Umfang und zu den Anforderungen der gewünschten Dienstleistung zu machen.
– Marc Kirchhoff Elektrotechnik behält sich das Recht vor, Leistungen abzulehnen, wenn deren Umfang die Fachkenntnisse oder Möglichkeiten des Unternehmens übersteigt.

**4. Zahlung und Abrechnung**

– Die Zahlungsbedingungen und -methoden werden vor Beginn der Dienstleistungen vereinbart.
– Rechnungen sind innerhalb von14 Tagen ab Ausstellungsdatum fällig.
– Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches p.a, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches p.a. sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € zu fordern. Falls der Lieferer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass dem Lieferer als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
– Eine Aufrechnung des Kunden mit etwaigen Gegenansprüchen ist nur möglich, wenn diese Gegenansprüche vom Lieferer schriftlich anerkannt wurden, diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt hinsichtlich eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts des Kunden.
– Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen Umstände, die auf eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse beziehungsweise seiner Kreditwürdigkeit schließen lassen, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von banküblichen Sicherheiten durchzuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und im Falle des Zahlungsverzuges Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

**5. Stornierungen und Umplanung**

– Auftragsstornierungen müssen schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung kann der Lieferer die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen und unter Anrechnung dessen, was er für anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben hat oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.

**6. Garantie und Wartung**

– Alle Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in allen Fällen vom Zeitpunkt der Ablieferung der Ware bzw. der Übergabe des vollendeten Werkes in 12 Monaten.
– Für bestimmte Installationen kann eine regelmäßige Wartung erforderlich sein. Kunden werden über Wartungsbedarf und -pläne informiert.

**7. Haftung**

– Marc Kirchhoff Elektrotechnik haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhafte Angaben des Auftraggebers oder unvorhergesehene Umstände während der Leistungserbringung zurückzuführen sind.
– Die Haftung ist auf die Kosten der erbrachten Leistungen beschränkt.
– Der Lieferer übernimmt keine Haftung für defekte oder mangelhafte Güter oder Waren, die vom Kunden bereitgestellt wurden. Jegliche Gewährleistungsansprüche, die sich auf solche vom Kunden bereitgestellten Güter oder Waren beziehen, sind ausgeschlossen.

**8. Vertraulichkeit**

– Alle vom Kunden im Rahmen der Leistungserbringung mitgeteilten Informationen werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.

**9. Geltendes Recht**

– Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von der Bundesrepublik Deutschland.