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Zusammensetzung des Stundenverrechnungssatzes:

Unsere Preise basieren auf einer transparenten Kalkulation, die verschiedene Kostenbestandteile berücksichtigt. Dies ermöglicht es uns, faire und wettbewerbsfähige Preise anzubieten, während gleichzeitig die Qualität unserer Dienstleistungen gewährleistet wird.

Erläuterung der Kostenbestandteile:

Die Lohnnebenkosten setzen sich aus den Arbeitgeberbeiträgen zusammen, zu denen gehören:

  • Sozialversicherung
  • Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen
  • Bezahlte Urlaubs- und Feiertage
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Bezahlter Mutterschutzurlaub
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Nicht verrechenbare Zeiten

Auf diesen Betrag werden die Gemeinkosten hinzugerechnet, die sich aus verschiedenen Kosten zusammensetzen, wie zum Beispiel:

  • Raumkosten (Miete oder Abschreibung für den Betriebsraum), Heizung, Strom, Gas, Wasser
  • Betriebliche Versicherungen
  • Gehälter und Nebenkosten für Mitarbeiter im Büro
  • Gebühren und Beiträge
  • Porto, Telefon, Werbung, EDV, Kfz-Kosten
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Instandhaltung, Reparatur und Reinigung
  • Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter
  • Kalkulatorische Kosten

Daraus ergibt sich der Selbstkostenpreis, das ist der Punkt, an dem das Unternehmen die Kosten gedeckt hat.

Der Wagnis- und Gewinnzuschlag basiert auf dem Risikowert der aktuellen Wirtschaftslage und einem angemessenen Gewinn für den Unternehmer. Selbstständigkeit muss sich langfristig lohnen. Der Unternehmer vergleicht seine selbstständige Arbeit mit der Anlage des investierten Geldes in langfristige Sparverträge bei Banken und anderen Finanzinstitutionen.

Daraus ergibt sich der Netto-Stundenverrechnungssatz, welcher noch mit der aktuellen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ergänzt werden muss, um auf den Brutto-Stundenverrechnungssatz zu kommen, den der Kunde bezahlen muss. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, den der Unternehmer vom Kunden erhält und an das Finanzamt abführen muss.

Preise Marc Kirchhoff Elektrotechnik 2024:

Gültig ab 01.04.2024

 

Netto

Brutto (19%)

Stundenverrechnungssatz

63,98€

76,14€

Überstunden ab 19 Uhr und Samstag (25%)

79,98€

95,17€

Sonntag und Feiertage (100%)

127,96€

152,27€

Besondere Feiertage* (175%)

175,95€

209,38€

*Neujahr, Weihnachten

Fahrtkosten:
 

Netto

Brutto (19%)

Unter 5 km

0,00€

0,00€

bis 10 km

15,00€

17,85€

Ab 10 km

+0,67€/km

0,80€/km

Die strecke wird nach Google Maps berechnet und beginnt am Firmensitz von Marc Kirchhoff Elektrotechnik bis zur Haustüre des Kunden.

Bei Akuten fällen wird unter Umständen weiteres Material benötigt. Die Materialbeschaffung in solchen fällen wird nach dem Tatsächlichen aufwand bemessen.

Beispielrechnung:

Als kleines Beispiel kann hier ein fiktives Szenario einer Dienstleistung berechnet werden:

„Kunde Ruft an und möchte seinen Herd angeschlossen bekommen. Der Kunde befindet sich 8,7km vom Firmensitz entfernt. Somit berechnet sich alles wie folgt:

Anfahrt bis 10 km:

 

15,00€

Herdanschluss:

ca. 44min

46,92€

Herdanschlussleitung 2,5m mit Abzweigdose und klemmen:

EP.

28,95€

Netto:

 

90,87€

Umsatzsteuer 19%:

 

17,27€

Bruttopreis:

 

108,14€

Die tatsächliche arbeit erfordert keine Herdanschlussleitung, weshalb dieser Punkt nicht berechnet wird.

Dem Kunden wird einer Rechnung über 73,69€ zugesendet.“

Downloads

Freistellungsbescheinigung:

Freistellung_48b_EStG_bis 2027_0001

 Freistellungsbescheinigung_48b_EStG

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